Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in der Gastronomie eine wichtige gesetzliche Regelung in Kraft: die verpflichtende Meldung aller eingesetzten Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) an die zuständigen Finanzbehörden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Kassensystemen weiter zu erhöhen und Manipulationen wirksam vorzubeugen.

Für gastronomische Betriebe bedeutet dies, dass alle TSEs ordnungsgemäß gemeldet werden müssen. Diese neue Vorgabe ergänzt die bereits bestehenden Anforderungen der Kassensicherungsverordnung und stellt sicher, dass alle steuerrelevanten Daten gesetzeskonform und manipulationssicher aufgezeichnet werden.

Im Folgenden werden die relevanten Aspekte der neuen Meldepflicht und der Meldung mit Hypersoft erläutert, um Betrieben den Übergang zu erleichtern und mögliche Risiken durch Nicht-Einhaltung zu vermeiden.

Unterschiedliche Methoden zur Unterstützung durch das Hypersoft-Programm

Das Hypersoft-Programm unterstützt verschiedene Methoden zur Übermittlung der erforderlichen Informationen. Im Folgenden sind die verfügbaren Optionen beschrieben:

Online senden...

Diese Methode übermittelt die Informationen direkt an ELSTER. Nach erfolgreicher Übertragung wird eine Empfangsbestätigung angezeigt. Sollten Übertragungsfehler auftreten, werden diese unmittelbar gemeldet.

XML-Datei sichern...

Mit dieser Funktion wird eine XML-Datei erzeugt, die alle für die Meldung benötigten Informationen enthält. Der Steuerpflichtige kann sich bei ELSTER anmelden und diese Datei im entsprechenden Bereich hochladen.

Textdatei sichern...

Diese Option erstellt eine tabellarische Übersicht aller eingegebenen Daten in Form einer Textdatei. Der Steuerpflichtige kann sich bei ELSTER anmelden und die Informationen manuell in die Online-Formulare übertragen.

Mitteilungsverpflichtung in der Praxis – Ein Hypersoft-Statement

Die Mitteilungsverpflichtung dient dazu, Steuerverkürzungen zu verhindern. Besonders bei weniger fortschrittlichen Kassensystemen kann es unter Umständen möglich sein, Kassen so zu separieren, dass deren Umsätze nicht in ein zentrales Journal einfließen, um z. B. Steuern zu verkürzen. Dies steht jedoch im klaren Widerspruch zum Zweck eines Hypersoft-Systems, das darauf ausgelegt ist, möglichst alle Bereiche eines Betriebs miteinander zu vernetzen. Dennoch sind auch bei Hypersoft-Systemen die Vorschriften der Mitteilungsverpflichtung zu beachten.

Ein Prüfer kann beispielsweise im Rahmen einer Kassennachschau kontrollieren, ob ein im Betrieb sichtbares Kassengerät auch ordnungsgemäß gemeldet wurde. Ebenso muss der umgekehrte Fall berücksichtigt werden: Eine gemeldete Kasse sollte sich tatsächlich am angegebenen Standort befinden. Andernfalls stellt sich die Frage, wo sich die Kasse befindet und ob sie möglicherweise für Buchungen genutzt wird.

Das transparente RMA-Verfahren (Return Material Authorization) von Hypersoft unterstützt Sie in diesem Zusammenhang neben diesem Meldewesen. Es sorgt dafür, dass der Austausch und Verbleib von Geräten jederzeit nachvollziehbar bleiben und Sie Ihrer Mitteilungsverpflichtung problemlos nachkommen können.

Übergangsregelung der Meldepflicht für Bestandssysteme

Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden: Für diese besteht eine Übergangsfrist, innerhalb derer die Meldung bis spätestens zum 31. Juli 2025 erfolgen muss.

Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen werden: Diese müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden.

Anmerkungen zu ELSTER

ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist eine zentrale Plattform der deutschen Steuerverwaltung, die es Bürgern und Unternehmen ermöglicht, steuerrelevante Daten digital an das Finanzamt zu übermitteln. Es wurde entwickelt, um den Prozess der Steuererklärung und anderer steuerlicher Angelegenheiten zu vereinfachen und zu digitalisieren.

ELSTER und der gelernte Umgang mit dem Programm werden von Hypersoft vorausgesetzt, dies ist nicht Bestandteil des Hypersoft Supports.

Vorteile von ELSTER:

Sicherer und standardisierter Datenaustausch.

Nachverfolgbarkeit und Übersicht über eingereichte Daten.

Reduktion von Fehlern durch manuelle Eingaben.

Hauptmerkmale von ELSTER...

Digitale Steuererklärungen:

Übermittlung von Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuererklärungen.

Vereinfachung des Meldeprozesses und Reduzierung des Papieraufwands.

Anmeldung und Zertifikat:

Nutzer müssen sich auf der Plattform registrieren und ein Zertifikat herunterladen, um sicher mit dem Finanzamt zu kommunizieren.

Datenübermittlung:

ELSTER dient als Schnittstelle für die elektronische Übermittlung steuerlicher Daten, beispielsweise aus Kassensystemen mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE).

Zugang für Unternehmen:

Unternehmen nutzen ELSTER für Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und andere geschäftsbezogene Steuerangelegenheiten.


Weiterführende Dokumentation:

Beachtenswertes zur Mitteilungsverpflichtung

Workflow der Mitteilungen

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